Die kirchliche Lehrerlaubnis ist mittelalterlich und verstößt gegen die Menschenrechte

PM 05.10.2011

„Die kirchliche Lehr- und Seelsorgeerlaubnis (Missio Canonica) ist mit den Freiheitsrechten nicht zu vereinbaren. Sie spricht ein Leben- und Denkverbot aus, das nicht mit der freiheitlichen Grundordnung unseres Rechtsstaates vereinbar ist. Die von der katholischen Kirche vergebene Lehrerlaubnismuss sofort verboten werden.“ erklärt Katrin Werner, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte des Deutschen Bundestages anlässlich des Entzugs der Lehrerlaubnis für den Kölner Theologen David Berger.

 

Berger hatte sich in der letzten Zeit kritisch mit dem Verhältnis von Kirche und Homosexualität auseinandergesetzt. Er unterstellte der Kirche, dass sie Homosexuelle diskriminiere und aus dem Kirchendienst herausmobbe. Nach seinem Outing wurde ihm vom Kölner Bischof die Lehrerlaubnis für das Fach Religion entzogen.

 

Die Missio Canonica wird an Seelsorger, Lehrer und Hochschullehrer verliehen. Sie verpflichtet diese dazu, Religion gemäß der Lehre der Kirche zu unterrichten und ihre Lebensführung gemäß den Grundsätzen der katholischen Kirche auszugestalten. Dazu gehört u.a. auch, dass Verheiratete eine kirchliche Ehe schließen müssen, Homosexualität nicht öffentlich gelebt werden darf. Das schließen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft führt zu Entzug der Lehr- und Seelsorgerlaubnis.

 

Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda erstmal gestoppt

PM 16.05.2011

„Mir fällt ein Stein vom Herzen, dass das Anti-Homosexuellengesetz in Uganda nicht behandelt wurde und auch nicht im neu zusammengesetzten Parlament behandelt werden soll.“ erklärt Katrin Werner, Mitglied des Deutschen Bundestages. „Ich rufe die Bundesregierung auf, in der Außenpolitik und Entwicklungshilfe auch auf die Einhaltung der Menschenrechte drängt und Programme zur Förderung der Akzeptanz von unterschiedlicher sexueller Orientierung ausschreibt.“

 

In Uganda sollte schon seit langer Zeit ein Gesetz verabschiedet werden, dass Homosexualität mit der Todesstrafe und lebenslänglichen Freiheitsentzug bestraft werden. Durch Proteste internationaler Regierungen wurde der Gesetzestext immer wieder verschoben. Nun wird das Gesetz erst mal nicht behandelt.

 

Dies ist aber kein Zeichen für Entwarnung. Viele christliche Fundamentalisten unterstützen die Forderung der Todesstrafe für Homosexuelle weiterhin.

 

DIE LINKE fordert die Bundesregierung zu einer aktiven Menschenrechtspolitik auf, um die Rechte von Menschen mit sexueller Orientierung zu schützen.

 

 

 

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Diskriminierung auf Grund sexueller Identität beenden

PM 16.05.2011

„Die freie Wahl der sexuellen Orientierung ist ein Menschenrecht. Kein Mensch darf auf Grund seiner Sexualität diskriminiert werden.“ erklärt die Abgeordnete Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses im Deutschen Bundestag zum Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie.

 

„Die Realität dieser Forderung sieht aber anders. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften erhalten nicht die gleichen Privilegien wie die Ehe. Transsexuelle Menschen werden bei der Geschlechtsumwandlung zwangsterilisiert, während neugeborene Intersexuelle - Kindern mit beiden Geschlechtsmerkmalen – beschnitten werden, damit sie eindeutig zugeordnet werden können. Diese Menschenrechtsverletzungen verstoßen gegen das Gleichheitsgebot.

Die Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen muss in Deutschland geschützt werden.

 

Ich rufe alle Triererinnen und Trier auf, sich am 17.05. um 18.00 Uhr an der Porta Nigra an einer Aktionskundgebung gegen Homophobie  und Transphobie zu beteiligen.“

 

Transsexuellengesetz ist verfassungswidrig.

PM 31.01.2011

„Es ist ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung anderer Lebensweisen!“ kommentiert Katrin Werner die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz (TSG) für verfassungswidrig zu erklären, „Die vielfache Diskriminierung von homo- und transsexuellen Menschen muss umgehend aufgehoben werden!“

 

„DIE LINKE. fordert, dass alle Menschen, egal welches Geschlecht oder welche Sexualität sie haben, die gleichen Rechte zustehen.“

 

Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass es Transsexuellen erlaubt sein muss, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen zu können, auch wenn die Geschlechtsumwandlung noch nicht erfolgte. Bislang lautete die Regelung, dass bei verschiedenen Geschlechtern den Paaren die Ehe offen steht.

 

Damit entschieden die Verfassungsrichter, dass das gefühlte und nicht das biologische Geschlecht entscheidend für Anerkennung des Geschlechts und der Sexualität sei.

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

PM 27.01.2011

„Mit dem heutigen Tag erinnern wir an alle Opfer der grausamen und totalitären Herrschaft des Faschismus in Deutschland: Juden, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, politisch Andersdenkende, all diejenigen, die Widerstand gegen die Terrorherrschaft der NSDAP in Deutschland leisteten.“ erklärt Katrin Werner, Mitglied des deutschen Bundestages.

 

„Am 27.01.1945 wurde das KZ Ausschwitz-Birkenau befreit. Es ist seitdem zum Symbol der menschenverachtenden Grausamkeit geworden, die vom deutschen Faschismus ausging.

 

Dieser Tag verlangt von, dass wir Verantwortung dafür tragen, dass sich die Geschichte nicht wiederholen darf. Deshalb sind alle DemokratInnen aufgefordert, Zivilcourage gegen neofaschistische Ideologien und Übergriffe zu zeigen.“