Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuelle: Gleiche Rechte für alle Lebensweisen
DIE LINKE Rheinland-Pfalz setzt sich gegen jede Form der Diskriminierung und Benachteiligung ein. Homo-, Bi-, Transsexuelle (Menschen deren biologisches Geschlecht vom psychischen Geschlecht abweicht) und Intersexuelle (Menschen mit beiden biologischen Geschlechtern) werden in Rheinland-Pfalz immer noch diskriminiert und werden gesetzlich benachteiligt.
Aufklärung in Schule, Verwaltung und Gesellschaft
Gegen diese Benachteiligung setzen wir ein umfangreiches Bildungs- und Aufklärungsprogramm:
- In den Schulen muss Aufklärung und Sexualkunde im Lehrplan verankert sein. Sexualkunde gehört in den Biologieunterricht und in die Klassenleiterstunden und nicht in den Religionsunterricht. LehrerInnen sollen darauf sensibilisiert werden, bei SchülerInnen gegenüber Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität um Toleranz zu werben.
- In öffentlichen Einrichtungen wie Verwaltung, Bundeswehr und Polizei sollen Programme initiiert werden, die sich gegen die Diskriminierung auf Grund der Sexualität einsetzen.
- Das Werben für Toleranz und Anerkennung einer anderen Sexualität und Lebensweise wird in Rheinland-Pfalz in großem Maße von schwul-lesbischen Vereinen, den AIDS-Hilfe und den Gesundheitsämtern vorangetrieben. Teilweise arbeiten sie auch überregional zusammen. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, diese Initiativen zu vernetzen und Gelder bereit zu stellen, damit gemeinsame Bildungs- und Aufklärungsmaterialien zur Diskriminierung gegen die sexuelle Identität entwickelt werden.
Anti-Diskriminierung: Schutz der sexuellen Identität gehört in die Landesverfassung
Die Landespolitik in Rheinland-Pfalz hat die Chance die Anti-Diskriminierungspolitik politisch mitzugestalten. Nur so können Homophobie (Diskriminierung von Homosexuellen) und Transphobie (Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen) erfolgreich entgegnet werden:
- Artikel 4 der Landesverfassung zum „Schutz der persönlichen Ehre“ soll um den Zusatz der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Mit Hilfe einer Bundesratinitiative soll auch eine Änderung des Grundgesetzes angegangen werden, die den „Schutz der sexuellen Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes einschreiben soll.
- Rheinland-Pfalz braucht eine eigenständige Anti-Diskriminierungsstelle, an die sich Diskriminierte wenden können. Die Anti-Diskriminierungsstelle soll Information, Beratung und Unterstützung der Betroffenen bei jedweder Form der Diskriminierung bieten.
- Bundesratsinitiativen zum Schutz der Rechte von Transsexuellen und von Intersexuellen sollen von Rheinland-Pfalz ausgehen. Es verletzt die Menschenrechte, wenn sich Transsexuelle bei der Geschlechtsumwandlung und Namensänderung (Personenstandsänderung) zwangssterilisieren lassen müssen. Intersexuelle sollen das Recht haben, ihr eigenes Geschlecht zu wählen. Die jetzige Gesetzeslage lässt die Ärzte die Entscheidung über das Geschlecht ohne Einwilligung des Kindes treffen.
Alle Lebensweisen gleichbehandeln
Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuelle werden in durch die Gesetzeslage in Deutschland in der Arbeitswelt und durch die Steuer- und Familienpolitik stark benachteiligt und ausgegrenzt. Dem gegenüber verlangt DIE LINKE in Rheinland-Pfalz:
- Sexuelle Identität darf nicht zur Benachteiligung in der Arbeitswelt führen. Hierfür sollen Programme für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen initiiert werden, die sich Anti-Diskriminierung zum Ziel setzen.
- Wir fordern die Ausweitung des Anti-Diskriminierungsgesetzes auf kirchliche und religiöse Arbeitsgeber.
- Wir fordern die Öffnung der Ehe für alle Lebensweisen. Wir kritisieren die SPD-Landesregierung, die im Bundesrat gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe stimmte.
- Alle Lebensweisen sollen gleichbehandelt werden. Dies beinhaltet auch die gleichen Rechte für sogenannte Regenbogenfamilien (gleichgeschlechtliche Familien); für sie sollen die gleichen Regelungen bei Adoption, Unterhalt und Sorgerecht wie für Ehen gelten.
- In der Steuerpolitik setzen wir uns für eine Abschaffung des Ehegattensplittings ein. Das Ehegattensplitting bevorzugt nur die Ehe und benachteiligt alternative Lebens- und Familienformen.