Rechte von Transsexuellen gestärkt

„Es ist ein Riesenerfolg für die Rechte von anderen Lebensweisen! Die Bundesregierung ist nun gefordert, Gesetze für Trans-, Inter-, Homo- und Bisexuelle zu erlassen, die nicht diskriminierend sind. DIE LINKE. fordert gleiche Rechte für alle Lebensweisen!“ kommentiert Katrin Werner die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz (TSG):

Am 28. Januar erklärten die Karlsruher Richter das TSG für verfassungswidrig. Transsexuelle dürfen nun nicht mehr zu einer Geschlechtsumwandlung gezwungen werden, wenn sie nun  das gefühlte Geschlecht im Pass angeben wollen.

„Es sei unzumutbar, von einem Transsexuellen zu verlangen, dass er sich derartigen risikoreichen, mit möglicherweise dauerhaften gesundheitlichen Schädigungen und Beeinträchtigungen verbundenen Operationen unterzieht, wenn sie medizinisch nicht indiziert sind, um damit die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit seiner Transsexualität unter Beweis zustellen" verkündeten die obersten Richter.

Weiterhin erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass es Transsexuellen erlaubt sein muss, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen zu können, auch wenn die Geschlechtsumwandlung noch nicht erfolgte. Bislang lautete die Regelung, dass bei verschiedenen Geschlechtern den Paaren die Ehe offen steht.